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BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 110.92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 3 S 3065/91
- BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 110.92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.06.1975 - IV C 5.74
Zulässigkeit eines Garagenbaus im beplanten Gebiet; Wesen der Baugrenze; …
Auszug aus BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 110.92
Hierzu gehören, wie sich dem Senatsurteil vom 20. Juni 1975 - BVerwG 4 C 5.74 - (Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 11) entnehmen läßt, auch Garagen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2018 - 8 A 11914/17
Rücksichtnahmegebot bei Betriebserlaubnis für Segelflugplatz
Dies ist etwa der Fall, wenn der Rechtsschutz unnütz in Anspruch genommen wird, insbesondere wenn der Ausübung eines Rechtes ein schlechthin nicht ausräumbares Hindernis entgegensteht (…vgl. Ehlers in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., Vor § 40 Rn. 94;… BVerwG, B. v. 31.07.1992 - 4 B 140/91 -, juris Rn. 3; B. v. 20. Juli 1993 - 4 B 110/92 -, NVwZ 1994, 482 und juris Rn. 3).Erforderlich ist vielmehr, dass sich dieses Hindernis schlechthin nicht ausräumen lässt (vgl. BVerwG, U. v. 20. Juli 1993, a.a.O., juris Rn. 3).